Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Fachkräften aus dem Ausland helfen, schneller ein Visum für die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erhalten. Dazu werden Verwaltungsleistungen beschleunigt. Auch die Zeugnisbewertung kann im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz beantragt werden.

Zeugnisbewertung im beschleunigten Fachkräfteverfahren

Die Bearbeitungsfrist beträgt 2 Monate, wenn die Zeugnisbewertung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt wird. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann nur von einer Ausländerbehörde eingeleitet werden.

Informationen für

Mehr zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (§81 a AufenthG)

Weitere Informationen finden Sie auf Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.