Zeugnisbewertung für die Blaue Karte EU
Sie haben einen neuen Arbeitsplatz in Deutschland und möchten bei der Ausländerbehörde eine Blaue Karte EU beantragen? Mit der Zeugnisbewertung weisen Sie nach, dass Ihr Hochschulabschluss einem deutschen Hochschulabschluss entspricht.
Schneller in Deutschland arbeiten
Die Blaue Karte EU (§ 18b Abs. 2 AufenthG) ist ein Aufenthaltstitel für Akademikerinnen und Akademiker aus dem Ausland, die in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen möchten. Wer einen Antrag auf eine Blaue Karte EU stellt, braucht einen Nachweis der Vergleichbarkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss. Hierfür eignet sich die Zeugnisbewertung.
Mehr zur Blauen Karte erfahren Sie auf dem Fachkräfteportal der Bundesregierung.
Verkürzte Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung
Wir möchten Sie dabei unterstützen, Ihre Blaue Karte EU so schnell wie möglich zu erhalten. Deshalb haben wir uns das Ziel gesetzt, die Zeugnisbewertung nach 2 Wochen bereitzustellen.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Nur mit Ihrer Mithilfe können wir Ihren Antrag in der verkürzten Frist von 2 Wochen bearbeiten:
✓ Angabe im Online-Antrag
Geben Sie im Online-Antrag an, dass Sie die Zeugnisbewertung für die Blaue Karte EU benötigen.
✓ Vollständige Dokumente
Reichen Sie Ihre Dokumente vollständig ein.
✓ Arbeitsvertrag mit Unterschriften
Zu den Dokumenten für den Antrag gehört der Arbeitsvertrag für Ihre neue Stelle in Deutschland. Er muss von der Arbeitsstelle und von Ihnen selbst unterschrieben sein. Wenn Sie noch keinen Arbeitsvertrag haben, reichen Sie eine unterschriebene Arbeitsplatzzusage von Ihrer neuen Arbeitsstelle ein.
✓ Zahlung der Gebühr
Zahlen Sie die Gebühr für Ihre Zeugnisbewertung zügig.
Die Bearbeitung der Zeugnisbewertung beginnt in jedem Fall erst dann, wenn uns alle Dokumente vorliegen und die Gebühr vollständig auf unserem Konto eingegangen ist.
Häufige Fragen (FAQ)
Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie auf dieser Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Die Blaue Karte EU beantragen Sie bei der Ausländerbehörde. Die zuständige Ausländerbehörde für Ihren Wohnort in Deutschland finden Sie auf dieser Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).