FAQ – Häufige Fragen zur DAB
Allgemeines
Sie haben eine berufliche Ausbildung im Ausland abgeschlossen und möchten in Deutschland arbeiten? Sie benötigen dafür ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis? Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist das richtige Dokument für Sie, wenn Folgendes zutrifft:
- Sie haben eine berufliche Ausbildung, die kein Hochschulstudium ist.
- Sie möchten in Deutschland in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten.
- Sie sind nicht Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaats der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz.
- Sie haben keinen Gleichwertigkeitsbescheid, der die Gleichwertigkeit oder teilweise Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses bescheinigt.
Berufsabschlüsse und Hochschulabschlüsse
Wenn Sie keinen Berufsabschluss, sondern einen Hochschulabschluss haben, ist die Zeugnisbewertung das richtige Dokument für Sie. Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation wird nur für nicht akademische Abschlüsse ausgestellt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Abschluss ein Berufsabschluss oder ein Hochschulabschluss ist, informieren Sie sich am besten direkt bei der Einrichtung, in der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben.
Reglementierte und nicht reglementierte Berufe
Wenn Sie in einem nicht reglementieren Beruf arbeiten möchten, brauchen Sie die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Für die Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt ist die Auskunft nicht notwendig. Sie kann aber hilfreich sein: Sie kann Arbeitgebenden helfen, Ihren Abschluss besser einzuordnen und Ihre Abschlussurkunde zu verstehen.
Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, brauchen Sie eine berufliche Anerkennung aus dem Bundesland, in dem Sie arbeiten werden. Sie können eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation beantragen, aber sie ist kein Ersatz für die berufliche Anerkennung.
Mehr über reglementierte und nicht reglementierte Berufe
Mehr zur beruflichen Anerkennung auf dem Anerkennungsportal der Bundesregierung
Mehr zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz auf dem Portal für Fachkräfte der Bundesregierung
Gleichwertigkeitsbescheid
Sie haben einen Gleichwertigkeitsbescheid für Ihren Abschluss? Dann brauchen Sie keine DAB der ZAB, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit oder der teilweisen Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses durch den Gleichwertigkeitsbescheid reicht aus.
- Der Gleichwertigkeitsbescheid muss die Angabe enthalten, dass die Ausbildung mindestens 2 Jahre in Vollzeit gedauert hat.
- Die staatliche Anerkennung der Ausbildung muss nicht angegeben sein. Sie ist mit dem Gleichwertigkeitsbescheid immer schon nachgewiesen.
- Der Gleichwertigkeitsbescheid muss von der Anerkennungsstelle ausgestellt worden sein, die für das Bundesland und den Beruf zuständig ist, in dem Sie arbeiten möchten. Die zuständige Stelle finden Sie auf Anerkennung in Deutschland.
Die Digitale Auskunft für Berufsqualifikationen ist positiv, wenn die folgenden Kriterien erfüllt sind:
- Die Ausbildungsdauer war 2 Schuljahre in Vollzeit.
- Die Ausbildung wurde erfolgreich abgeschlossen.
- Die Ausbildung ist im Herkunftsland anerkannt.
Wenn einer dieser drei Punkte nicht zutrifft, ist die Auskunft negativ. Eine negative Auskunft können Sie nicht verwenden, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Sie erhalten die gezahlte Gebühr nicht zurück, wenn Ihre Auskunft negativ ausfällt. Bitte prüfen Sie vor der Antragstellung also genau, ob Sie die Voraussetzungen für eine positive Auskunft erfüllen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Berufsabschluss anerkannt ist, informieren Sie sich bei der Einrichtung, in der Sie Ihren Abschluss gemacht haben.
Warum ist das wichtig?
Damit Sie eine positive Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation erhalten können, muss Ihr Berufsabschluss in dem Staat, in dem Sie Ihren Abschluss erworben haben, staatlich anerkannt sein.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist in ganz Deutschland gültig.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation wird nur in deutscher Sprache ausgestellt. Eine Ausstellung in einer anderen Sprache ist nicht möglich.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist in Deutschland keine grundsätzliche Voraussetzung, um in einem bestimmten Beruf zu arbeiten.
- Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist eine Voraussetzung für die Beantragung eines Aufenthaltstitels für Fachkräfte mit einer nicht hochschulischen Berufsausbildung.
- In nicht reglementierten Berufen können Sie sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben.
- Um in einem reglementierten Beruf zu arbeiten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese sind gesetzlich festgelegt. Sie benötigen immer eine offizielle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation – auch dann, wenn Sie eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation besitzen. Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist nicht für die Anerkennung der Berufsqualifikation notwendig, sondern für die Beantragung des Aufenthaltstitels.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis dafür, dass Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten (nach § 16d Abs. 3 AufenthG; § 19c Abs. 2 AufenthG, § 6 BeschV; § 20a Abs. 3 AufenthG). Die Auskunft muss alle geprüften Punkte bestätigen: Ausbildungsdauer von 2 Jahren in Vollzeit, staatliche Anerkennung im Herkunftsland und erfolgreicher Abschluss der Ausbildung. Nur dann kann sie zur Beantragung eines Arbeitsvisums verwendet werden.
Informationen zum Antrag auf ein Arbeitsvisum finden Sie auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: Auslandsvertretung finden
Befinden Sie sich noch in Ihrem Heimatland?
Die deutschen Auslandsvertretungen sind für die Erteilung eines Visums zuständig.
Zuständige Auslandsvertretung finden
Befinden Sie sich schon in Deutschland?
Die deutschen Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort ist die richtigen Ansprechpartnerin für Sie.
Trotz größter Sorgfalt können Fehler passieren. Geben Sie uns Bescheid, wir kümmern uns darum:
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation finden, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht in Mein Bereich. Wir prüfen den Sachverhalt. Wenn ein Fehler vorliegt, stellen wir Ihnen eine neue Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation aus. Diese können Sie in Mein Bereich herunterladen. Die fehlerhafte Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation verliert ihre Gültigkeit.
Nein, aus der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten, insbesondere nicht gegenüber deutschen Behörden und Anerkennungsstellen.
Ja, Sie können mehrere nicht hochschulische Berufsabschlüsse bewerten lassen. Für jeden Abschluss müssen Sie einen eigenen Antrag stellen.
Digitales Dokument
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation wird als Dokument im PDF-Format erstellt. Sie trägt eine elektronische Signatur und ein Digitales Siegel. Die Echtheit des Dokuments kann somit jederzeit überprüft werden.
Sie erhalten Ihre Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation in digitaler Form als PDF. Ausdrucke auf Papier können Sie jederzeit selbst anfertigen. Die Verifizierung der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation ist für jeden Ausdruck mithilfe des Digitalen Siegels möglich.
Sie können auch beantragen, eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation nur als Papier-Dokument zu erhalten. Dann bekommen Sie Ihre Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation nicht als PDF. Teilen Sie uns bitte per Post oder E-Mail Ihre Postadresse mit und wie viele nicht hochschulische Berufsabschlüsse Sie bewerten lassen möchten. Wir schicken Ihnen die Informationen zur Antragstellung postalisch zu.
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation lässt sich jederzeit online verifizieren. Das funktioniert mithilfe des Digitalen Siegels, das Sie auf der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation finden. Mit diesem Siegel lässt sich prüfen, ob die vorliegende Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation gültig ist. Es werden auch die wichtigsten Daten aus der Bescheinigung angezeigt.
Bitte beachten Sie: Wer Zugang zum Digitalen Siegel hat, kann die hinterlegten Daten ansehen. Aus Datenschutzgründen geben Sie das Digitale Siegel bzw. die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation niemals an unbefugte Dritte weiter und bewahren Sie es sicher auf.
Verifizierung der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation
Besuchen Sie die Webseite zab.kmk.org/de/app/validation. Der QR-Code, der neben dem Digitalen Siegel abgebildet ist, leitet Sie ebenfalls dorthin. Dort können Sie die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation oder das Digitale Siegel als Datei hochladen oder mit Ihrer Kamera einscannen.
Hochladen
So laden Sie das Digitale Siegel hoch:
- Sie können die gesamte Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation oder das Digitale Siegel hochladen.
- Klicken Sie dazu entweder auf den Button „Hochladen“ oder ziehen Sie die Datei per Drag&Drop in das dafür vorgesehene Feld.
Kamera benutzen
So scannen Sie das Digitale Siegel mit Ihrer Webcam oder der Kamera Ihres Mobilgeräts:
- Klicken Sie auf den Button „Kamera benutzen“.
- Sie müssen eventuell die Nutzung der Kamera erlauben. Wenn Sie mehrere Kameras haben, wählen Sie die Kamera aus, die Sie nutzen möchten.
- Halten Sie das Digitale Siegel nun in das vorgesehene Feld in der Kamera.
Wenn es sich um eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation handelt, die von der ZAB ausgestellt wurden, werden Ihnen Daten aus der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation angezeigt. Diese Daten können Sie mit den Inhalten der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation abgleichen.
Ja, die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist auch ohne Unterschrift gültig. Jede Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation trägt eine digitale Signatur. Dabei handelt es sich um eine rechtsgültige elektronische Unterschrift. Sie finden die digitale Signatur in Ihrer Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation am oberen Rand der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation. Hier steht die Angabe „zertifiziert durch“. Sie können die digitale Signatur mit Ihrem PDF-Programm anzeigen lassen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation beträgt 2 Monate. Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn die Zahlung vollständig eingegangen ist und wenn die Dokumente für den Antrag vollständig vorliegen.
Den Bearbeitungsstand Ihrer Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation können Sie jederzeit in Mein Bereich prüfen.
Eine Auskunft dazu ist nicht möglich. Sie können aber den Bearbeitungsstand Ihrer Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation jederzeit in Mein Bereich prüfen
Loggen Sie sich in Ihrem Konto auf der ZAB-Website ein: Mein Bereich
Unter Meine Anträge finden Sie Ihren Antrag. In der Spalte Status sehen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand.
Nein, leider kann die Bearbeitungszeit nicht verkürzt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Vorgänge beschleunigen oder einzelne Anträge vorziehen können. Wir bearbeiten jede Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation so schnell wie möglich.
Sie helfen uns dabei, indem Sie auf telefonische und schriftliche Nachfragen verzichten. Den Bearbeitungsstand Ihrer Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation können Sie jederzeit in Mein Bereich prüfen.
Dokumente
Für Ihren Antrag auf eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation müssen Sie folgende Dokumente einscannen und auf unserer Website hochladen:
- Nachweis über den Abschluss (wie zum Beispiel die Abschlussurkunde, das Sekundarschulabschlusszeugnis mit Berufsbezeichnung, die Lizenz der Berufskammer und so weiter)
- Fächer- und Notenübersicht über die gesamte Ausbildung
- Ausweisdokument (Pass oder Personalausweis)
Ja, Sie müssen alle Dokumente einreichen, die auf unserer Website genannt werden.
Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn uns alle Dokumente vorliegen und die Gebühr vollständig auf dem Konto der ZAB eingegangen ist.
Loggen Sie sich in Ihrem Konto auf der ZAB-Website ein: Mein Bereich. Hier können Sie eine Nachricht an die ZAB senden und die Dokumente einreichen. Dafür gibt es diese Möglichkeiten:
Meine Nachrichten
Wenn uns für Ihre Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation Dokumente fehlen, schreiben wir Ihnen eine Nachricht. Antworten Sie auf diese Nachricht oder erstellen Sie eine neue Nachricht. Bei einer neuen Nachricht wählen Sie als Betreff die Registriernummer für die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation, zu der die Dokumente gehören. In der Nachricht können Sie Dokumente hochladen. Das funktioniert genauso wie im Online-Antrag.
Meine Anträge
Unter „Meine Anträge“ finden Sie Ihren Antrag. In der rechten Spalte Aktionen wählen Sie „Nachricht/Dokument an die ZAB senden“. Es öffnet sich eine Nachricht. In dieser Nachricht können Sie Dokumente hochladen. Der Dateiupload funktioniert genauso wie im Online-Antrag.
Nein, eine Beglaubigung oder eine Apostille für Ihre Dokumente sind nicht notwendig. Scannen Sie Ihre Dokumente einfach ein und laden Sie sie auf unserer Website hoch.
Im Online-Antrag erfahren Sie, ob eine Übersetzung für ein bestimmtes Dokument notwendig ist.
Beachten Sie bitte: Die Auskunft findet immer auf der Grundlage originalsprachiger Dokumente bzw. von Dokumenten in der Amtssprache statt. Eine Übersetzung kann zusätzlich gefordert werden. Sie ersetzt aber nie das Dokument in der Originalsprache.
Klicken Sie auf den Button „Dateiupload“ oder ziehen Sie die Datei per Drag and Drop in das entsprechende Feld.
Bitte beachten Sie:
- Erstellen Sie für jedes Dokument ein einzelnes PDF. Fassen Sie mehrseitige Dokumente in einer Datei zusammen.
- Sie können nur PDF-Dokumente hochladen.
- Die maximale Größe für den Download beträgt 5 MB.
- Maximal 5 Dateien können hochgeladen werden.
- Die Dateien müssen unterschiedliche Dateinamen haben.
Wenn Sie versuchen ein Dokument hochzuladen, das diesen Bedingungen nicht entspricht, erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Nutzen Sie einen Scanner, einen Kopierer mit Scanfunktion oder ein Mobilgerät mit einer entsprechenden App. Sie können auch einen Scan anfertigen lassen, zum Beispiel in einem Copyshop.
Beachten Sie bitte:
- Scannen Sie jedes Dokument einzeln ein und speichern es als eigene PDF-Datei.
- Scannen Sie alle Seiten des Dokuments vollständig mit Vorder- und Rückseite ein. Leere Seiten brauchen Sie nicht einzuscannen.
- Scannen Sie jede Seite vollständig ein, so dass alle Inhalte zu sehen sind.
- Achten Sie auf eine gute Lesbarkeit des Scans.
- Das PDF darf eine maximale Größe von 5 MB haben. Speichern Sie das PDF in einer niedrigeren Qualität, wenn es diese Größe überschreitet.
Nein, nur Sie selbst können Dokumente in Mein Bereich hochladen.
Ausbildungsstätten können Dokumente per E-Mail an diese Adresse senden: zabservice@kmk.org
Sie können Ihren Antrag auf eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation trotzdem stellen.
Wenn Sie ein Dokument oder mehrere Dokumente nicht einreichen können, weil Sie geflüchtet sind, geben Sie dies im entsprechenden Feld im Online-Antrag an.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online über unsere Website. Reichen Sie alle Dokumente so ein, wie es im Online-Antrag angegeben ist. Bitte schicken Sie uns Dokumente nur dann per Post, wenn wir Sie direkt dazu auffordern. Beachten Sie auch, dass die ZAB für unverlangt eingesandte Originaldokumente keine Haftung übernimmt.
Gebühren und Zahlung
Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation kostet 150 Euro.
Die Gebühr von 150 Euro wird immer fällig – unabhängig davon, ob die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation positiv oder negativ ausfällt.
Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob die Kriterien für eine positive Auskunft erfüllt sind. Auch bei einer negativen Auskunft wird die vollständige Gebühr von 150 Euro fällig. Sie können eine negative Auskunft nicht verwenden, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen.
Nein, eine Digitale Auskunft für Berufsqualifikationen kostet immer 150 Euro. Sie zahlen diese Gebühr für die Prüfung durch die ZAB und für die Auskunft, die Sie erhalten. Die Gebühr ist unabhängig vom Inhalt der Auskunft.
Sie können Sie zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
- PayPal
- Kreditkarte (VISA oder Mastercard)
- Banküberweisung (nur im SEPA-Raum)
Die Online-Zahlung per PayPal oder Kreditkarte erfolgt über das Portal ePayBL. Von dort aus werden Sie zu PayPal oder Ihrem Kreditkartenanbieter weitergeleitet.
Die Zahlung per Banküberweisung ist nur von einem Konto innerhalb des SEPA-Raums möglich. Alle Angaben, die Sie für die Überweisung benötigen, finden Sie in Ihrem Gebührenbescheid.
Ihren Gebührenbescheid finden Sie sofort nach der Antragstellung als Nachricht in Mein Bereich.
Die Gebühr können Sie direkt nach der Antragstellung online bezahlen.
Die Zahlungsfrist beträgt 24 Tage.
Wenn Sie die Gebühr nicht innerhalb der Frist bezahlen können, schreiben Sie uns eine Nachricht in Mein Bereich. Wir prüfen, ob eine Verlängerung der Zahlungsfrist möglich ist.
Beachten Sie bitte: Die Bearbeitung der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation beginnt nicht, bevor die Gebühr bei der ZAB eingegangen ist.
In einzelnen Fällen ist eine einmalige Verlängerung der Zahlungsfrist möglich. Schreiben Sie uns dazu eine Nachricht in Mein Bereich.
Beachten Sie bitte: Die Bearbeitung beginnt nicht, bevor wir die vollständige Gebühr erhalten haben. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verlängert sich bei einer Verlängerung der Zahlungsfrist.
Nein, eine Befreiung von der Gebühr ist nicht möglich.
Nein, eine Zahlung in Raten ist nicht möglich.
Ja, eine andere Person kann die Gebühr bezahlen.
Bei einer Zahlung per Banküberweisung muss im Verwendungszweck der vollständige Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers (Vorname und Nachname) und die Nummer des Antrags angeben werden. Nur so können wir die Zahlung zuordnen.
Bei einer Zahlung per Kreditkarte oder PayPal müssen Sie nichts beachten.
Wenn wir Ihre Zahlung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Nachricht in Mein Bereich.
Wenn wir nicht die vollständige Gebühr erhalten, senden wir Ihnen eine Nachricht mit einer Nachforderung.
Es ist möglich, dass Ihre Bank Gebühren für die Überweisung erhebt und sie vom überwiesenen Betrag abzieht. So geht nicht die vollständige Gebühr bei der ZAB ein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob Transaktions- oder Bankgebühren für Ihre Überweisung an die ZAB anfallen.
Wenn Sie einen höheren Betrag zahlen als im Gebührenbescheid angegeben ist, erstatten wir Ihnen die Differenz zurück. Wir nutzen dafür den von Ihnen gewählten Zahlungsweg. Liegt die Differenz unter 5 Euro, überweisen wir sie nur nach Aufforderung zurück (Kleinbeträge gemäß Anlage 24 zu Nr. 2.6 zu § 59 LHO Berlin).
Wenn die Gebühren doppelt bezahlt wurden, überweisen wir die doppelt gezahlte Gebühr automatisch auf das private Konto zurück.
epayBL
ePayBL ist eine digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren in der öffentlichen Verwaltung. ePayBL stellt eine sichere Verbindung zu Ihrem Kreditkartenanbieter oder zu PayPal her.
Der Name ePayBL steht für ePayment-Bund-Länder.
Nach der Antragstellung können Sie die Gebühren für Ihre Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation direkt online zahlen. Wählen Sie dazu auf der Antragsseite Ihre bevorzugte Zahlungsart aus. Sie gelangen zu ePayBL. Von hier aus ist die sichere Online-Zahlung bei Ihrem gewohnten Anbieter schnell und einfach möglich.
PayPal
Sie werden auf die PayPal-Website weitergeleitet. Melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem PayPal-Konto an. Bestätigen Sie die Zahlung und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Kreditkarte
Für die Zahlung per Kreditkarte sind die üblichen Angaben notwendig.
- Art der Kreditkarte (VISA oder Mastercard)
- Kreditkartennummer
- Gültigkeitsdatum
- 3-stellige Sicherheitsnummer auf der Rückseite der Karte
Folgen Sie den Anweisungen. Möglicherweise werden Sie auf die Website Ihres Kreditkarteninstituts weitergeleitet, um Ihre Zahlung dort zu bestätigen.
Wenn die Zahlung auf dem Konto der ZAB eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung in Ihrem Postfach in Mein Bereich.
Stornierung
Nein, laut Gebührenverordnung müssen wir einen Teil der Gebühr einbehalten. Das ist in der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung des Landes Berlin festgelegt. Welchen Anteil der Gebühr Sie zurückerhalten, hängt vom Bearbeitungsstand der Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation ab.
Wir erstatten Ihnen den Betrag innerhalb von 6 Wochen zurück. Wir verwenden die von Ihnen ursprünglich gewählte Zahlungsmethode.
Informationen zu Ihrer Stornierung erhalten Sie per Nachricht in Mein Bereich.
Die Rückerstattung erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen.
Informationen zu Ihrer Stornierung erhalten Sie per Nachricht in Mein Bereich.
Meine Nachrichten
Hier finden Sie Ihre gesamte Kommunikation mit der ZAB zu Ihrem Antrag. Sie können Nachrichten lesen und erstellen. Auch Ihre Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation stellen wir Ihnen hier zu.
Meine Anträge
Alle Anträge finden Sie hier in einer Übersicht. Sie können:
- den Status Ihrer Anträge prüfen
- eine Nachricht zu einem Antrag an die ZAB senden
- Ihren Antrag stornieren
Mein Profil
In Ihrem Profil pflegen Sie Ihre persönlichen Daten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Antrag auf eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation gestellt haben und sich Ihre Daten danach ändern, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht in Mein Bereich. Die Änderung der Daten in Ihrem Profil hat keine Auswirkungen auf bereits gestellte Anträge.
BundID
Das BundID-Konto wird auch BundID genannt. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) stellt die BundID zur Verfügung.
Mit der BundID weisen Sie online Ihre Identität nach – so wie mit einem Ausweis, wenn Sie eine Behörde besuchen. In Ihrem BundID-Konto sind Ihre persönlichen Daten hinterlegt. So können Sie digitale Verwaltungsleistungen nutzen und sich online bei deutschen Behörden identifizieren und Anträge stellen.
Die BundID ermöglicht es, Anträge bei deutschen Behörden zu stellen. Um einen Antrag bei der ZAB zu stellen, müssen Sie sich immer über Ihre BundID anmelden. Ihr persönliches Konto auf der ZAB-Website ist mit Ihrer BundID verknüpft. Sie können sich nur mit Ihrer BundID in Mein Bereich einloggen.
Auf der Website von BundID können Sie ein Konto erstellen.
Um eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation zu beantragen, reicht die Option „Benutzername & Passwort“ aus.
So gehen Sie vor:
- Wählen Sie die Option „Benutzername & Passwort“. Folgen Sie den Schritten zur Kontoerstellung.
- Vergeben Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit haben Sie Ihr BundID-Konto erstellt. Sie sind automatisch auf der BundID-Webseite angemeldet.
- Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicken Sie auf diesen Link. So bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Damit ist die Einrichtung Ihres Kontos abgeschlossen.
Auf der Website von BundID finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Kontoerstellung.
Ja, Sie können mit jeder Staatsbürgerschaft ein BundID-Konto erstellen und sich auf der ZAB-Website anmelden. Die Option Benutzername & Passwort reicht hierfür aus. Sie brauchen nur eine gültige E-Mail-Adresse.
BundID wird vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) zur Verfügung gestellt. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Ihren Daten hat höchste Priorität. Mehr erfahren Sie in der Datenschutzerklärung der BundID.
Sie haben schon ein BundID-Konto? Mit Ihrem BundID-Konto können Sie sich auf der Website der ZAB anmelden und Ihr persönliches Konto erstellen.
- Wählen Sie in Mein Bereich den Punkt „Anmelden“.
- Wählen Sie „Weiter mit dem BundID-Konto“. Sie werden zur BundID-Website weitergeleitet. Hier melden Sie sich mit ihren BundID-Daten an.
- Sie werden automatisch auf die Website der ZAB zurückgeleitet und können die Registrierung Ihres Nutzerkontos abschließen.
Jedes Mal, wenn Sie auf der ZAB-Website Ihren persönlichen Bereich nutzen möchten, müssen Sie sich auf diesem Weg mit der BundID anmelden.
Wenn Sie Ihre Login-Daten vergessen haben, können Sie in der Anmeldemaske auf BundID ein neues Passwort anfordern.
Wenn Sie das BundID-Konto löschen, mit dem Sie Ihren Antrag bei der ZAB gestellt haben, können Sie sich nicht mehr in Mein Bereich auf der ZAB-Website einloggen.
Sie verlieren dann den Zugang zu Ihrem Postfach mit allen Nachrichten und Dokumenten – auch zu Ihrer Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation.
Wenn Sie Ihr BundID-Konto löschen, speichern Sie sich unbedingt vorher alle Dokumente ab, die Sie später noch benötigen.
Chancenkarte
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte, die aus einem Staat außerhalb der EU/ EWR oder der Schweiz kommen. Sie verbessern mit der Chancenkarte ihre Möglichkeiten, eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Die Chancenkarte ist durch das Aufenthaltsgesetz in § 20a AufenthG geregelt.
Informationen zur Chancenkarte finden Sie auf dem Portal Make-it-in-Germany: Chancenkarte zur Jobsuche
Wenden Sie sich mit allen Fragen zum Antrag auf eine Chancenkarte an die Deutsche Botschaft oder die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Die ZAB ist für die Chancenkarte nicht zuständig.
Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags kann nicht verkürzt werden, wenn Sie eine Chancenkarte beantragt haben oder beantragen möchten.
Sie finden auf der Website Make-it-in-Germany den Self-Check Chancenkarte. Damit erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung, ob Sie eine Chancenkarte erhalten können.
Es ist möglich, dass Sie einen Nachweis für Ihre berufliche Qualifikation vorlegen müssen, wenn Sie eine Chancenkarte beantragen möchten. Je nachdem, welche Qualifikation sie haben, sind unterschiedliche Nachweise geeignet.
Hochschulabschluss: anabin oder Zeugnisbewertung
Wenn Sie einen Nachweis für einen ausländischen Hochschulabschluss brauchen, haben Sie diese Optionen:
In anabin finden Sie Informationen zu ausländischen Hochschulen, Abschlüssen und Studienfächern. Suchen Sie nach der Hochschule (Institutionen), dem Abschlusstypen (Hochschulabschlüsse > Suchen nach Abschlusstypen) und dem Studienfach (Hochschulabschlüsse > Suchen nach Abschlüssen).
Ein Erklärvideo von Make-it-in-Germany zur Nutzung von anabin finden Sie auf YouTube: Erklärvideo
Die Datenbank anabin wird laufend aktualisiert, erhält aber nicht jede ausländische Hochschule und nicht jeden ausländischen Abschluss. Ob die Informationen in anabin ausreichend sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle (Deutsche Botschaft oder Ausländerbehörde).
Wenn die Informationen in anabin nicht ausreichen, können Sie bei der ZAB eine individuelle Zeugnisbewertung beantragen. Mit einer Zeugnisbewertung für Ihren Hochschulabschluss können Sie eine Chancenkarte beantragen.
Berufsabschluss: Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)
Wenn Sie einen ausländischen Berufsabschluss haben und aus einem Drittstaat kommen, können Sie bei der ZAB eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation beantragen. Die ZAB prüft und bestätigt, ob bestimmte Kriterien für die Chancenkarte erfüllt sind. Sie können die DAB bei der Beantragung der Chancenkarte als Nachweis für Ihren Berufsabschluss nutzen.
Wenn Sie aus der EU/ EWR oder der Schweiz kommen, brauchen Sie die Chancenkarte nicht. Sie erhalten von der ZAB daher auch keine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation.