FAQ – Häufige Fragen zur Zeugnisbewertung
Allgemeines
Die Zeugnisbewertung ist in ganz Deutschland gültig.
Die Zeugnisbewertung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt gültig.
Die Zeugnisbewertung wird nur in deutscher Sprache ausgestellt. Eine Ausstellung in einer anderen Sprache ist nicht möglich.
Es kann verschiedene Gründe haben, dass eine Zeugnisbewertung nicht ausgestellt werden kann:
- Der Studiengang oder die Hochschule waren zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht anerkannt.
- Der Hochschulabschluss entspricht keinem Abschluss im deutschen Bildungssystem.
- Das Studium wurde nicht abgeschlossen.
- Für Abschlüsse, die unter Beteiligung einer deutschen Hochschule verliehen wurden, wird keine Zeugnisbewertung ausgestellt (z. B. Double oder Joint Degrees). Hier liegt bereits ein deutscher Hochschulabschluss vor.
- Es bestehen Zweifel an der Echtheit der Dokumente.
- Der Bildungsverlauf der Person, die den Antrag stellt, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Wenn Sie mit Ihrem Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, können Sie sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Zeugnisbewertung kann dabei von Vorteil sein.
In manchen Fällen ist die Zeugnisbewertung für die Bewerbung notwendig:
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden selbst, welche Voraussetzungen Sie bei der Bewerbung erfüllen müssen. Es ist möglich, dass sie eine Zeugnisbewertung verlangen.
- Im öffentlichen Dienst wird bei Bewerbungen häufig eine Zeugnisbewertung verlangt.
Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, brauchen Sie immer auch eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Eine Zeugnisbewertung reicht nicht aus.
Die Zeugnisbewertung ist in Deutschland keine grundsätzliche Voraussetzung, um in einem bestimmten Beruf zu arbeiten.
- In den meisten Berufen können Sie sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Eine Zeugnisbewertung ist freiwillig, sie kann aber bei der Bewerbung von Vorteil sein.
- Es ist möglich, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Bewerbung eine Zeugnisbewertung verlangen.
- In reglementierten Berufen müssen Sie bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Diese sind gesetzlich festgelegt. Sie benötigen immer auch eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation – auch dann, wenn Sie zusätzlich eine Zeugnisbewertung besitzen.
Für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum brauchen Sie einen aussagekräftigen Nachweis für Ihre berufliche Qualifikation. Die Zeugnisbewertung ist ein geeigneter Nachweis für ein anerkanntes Hochschulstudium.
Informationen zum Antrag auf ein Arbeitsvisum finden Sie auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: Auslandsvertretung finden
Jede Hochschule entscheidet selbst über die Voraussetzungen für eine Bewerbung um einen Studienplatz. Es ist möglich, dass die Hochschule eine Zeugnisbewertung verlangt.
Informieren Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Nein, aus der Zeugnisbewertung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten, insbesondere nicht gegenüber deutschen Behörden und Anerkennungsstellen.
Trotz größter Sorgfalt können Fehler passieren. Geben Sie uns Bescheid, wir kümmern uns darum:
Wenn Sie einen Fehler in Ihrer digitalen Zeugnisbewertung finden, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht in Mein Bereich. Wir prüfen den Sachverhalt. Wenn ein Fehler vorliegt, stellen wir Ihnen eine neue Zeugnisbewertung aus. Diese können Sie in Mein Bereich herunterladen. Die fehlerhafte Zeugnisbewertung verliert ihre Gültigkeit.
Wurde Ihre Zeugnisbewertung noch in Papierform ausgestellt, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an zabservice@kmk.org. Wir prüfen den Sachverhalt. Wenn ein Fehler vorliegt, bitten wir Sie, uns die fehlerhafte Zeugnisbewertung zurückzusenden. Dann stellen wir Ihnen eine neue, digitale Zeugnisbewertung aus. Diese erhalten Sie per E-Mail.
Ja, Sie können mehrere Hochschulabschlüsse bewerten lassen.
Im Online-Antrag erscheint die Frage „Möchten Sie weitere Hochschulabschlüsse bewerten lassen?“ Antworten Sie mit „Ja“. Nun können Sie die Daten für einen weiteren Hochschulabschluss angeben und weitere Dokumente hochladen.
- Sie können so viele Hochschulabschlüsse bewerten lassen, wie Sie möchten.
- Für jeden Abschluss wird eine eigene Zeugnisbewertung ausgestellt.
Vergessen Sie nicht, vor der Antragstellung für jeden Hochschulabschluss zu prüfen, ob er bewertbar ist: Zum Vorab-Check
Meine Nachrichten
Hier finden Sie Ihre gesamte Kommunikation mit der ZAB zu Ihren Anträgen. Sie können Nachrichten lesen und erstellen. Auch Ihre Zeugnisbewertung stellen wir Ihnen hier zu.
Meine Anträge
Alle Anträge auf Zeugnisbewertung finden Sie hier in einer Übersicht. Sie können:
- den Status Ihrer Anträge prüfen
- eine Nachricht zu einem Antrag an die ZAB senden
- Ihren Antrag stornieren
Mein Profil
In Ihrem Profil pflegen Sie Ihre persönlichen Daten.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Antrag auf Zeugnisbewertung gestellt haben und sich Ihre Daten danach ändern, schreiben Sie uns bitte eine Nachricht in Mein Bereich. Die Änderung der Daten in Ihrem Profil hat keine Auswirkungen auf bereits gestellte Anträge.
Ja, mit einem BundID-Konto können Sie Anträge für andere Personen stellen.
Sie müssen dafür eine Vollmacht der Person einreichen, für die Sie den Antrag stellen. Nur dann können wir den Antrag bearbeiten. Sie können die Vollmacht selbst schreiben. Die Person, für die Sie den Antrag stellen, muss die Vollmacht persönlich unterschreiben.
So stellen Sie einen Antrag für eine andere Person
- Antrag stellen
Im Antragsformular sind einige personenbezogene Angaben bereits vorausgefüllt, die von BundID übernommen wurden. Überschreiben Sie diese Angaben im Antragsformular mit den gewünschten Angaben. - Vollmacht hochladen
Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, senden Sie uns in Mein Bereich die dazugehörige Vollmacht. Wählen Sie in „Meine Anträge“ im entsprechenden Antrag rechts die Aktion „Nachricht oder Dokument an ZAB senden“. Laden Sie die Vollmacht hoch und senden Sie die Nachricht mit dem Betreff „Vollmacht“ ab.
Wie kann ich Anträge für mehrere andere Personen stellen?
Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können dasselbe BundID-Konto nutzen oder für jeden Antrag ein eigenes BundID-Konto anlegen.
Mehrere Anträge mit einem BundID-Konto stellen
Gehen Sie vor wie oben beschrieben, wenn Sie einen Antrag für eine andere Person stellen. Nachdem Sie einen Antrag abgeschickt haben, können Sie einen neuen beginnen. Mehrere Anträge gleichzeitig können Sie nicht stellen. In Mein Bereich finden Sie alle Anträge, die mit dieser BundID gestellt wurden, und die dazugehörige Kommunikation, in einer gemeinsamen Übersicht.
Mehrere Anträge mit mehreren BundID-Kontos stellen
Legen Sie für jeden Antrag ein BundID-Konto an. Dafür brauchen Sie für jeden Antrag eine eigene E-Mail-Adresse. Im BundID-Konto geben Sie die Daten der Person an, für die Sie den Antrag stellen. Sie können auf diese Weise Anträge für mehrere Personen gleichzeitig stellen.
Digitale Zeugnisbewertung
Die digitale Zeugnisbewertung ist die Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse in Form eines PDF. Sie trägt eine elektronische Signatur und ein Digitales Siegel. Die Echtheit des Dokuments kann somit jederzeit nachgewiesen werden.
Sie erhalten Ihre Zeugnisbewertung in digitaler Form als PDF. Ausdrucke auf Papier können Sie selbst anfertigen. Die Verifizierung der Zeugnisbewertung ist mithilfe des PDFs jederzeit möglich. Hier kann auch die elektronische Signatur angezeigt werden.
Sie können auch beantragen, eine Zeugnisbewertung nur als Papier-Dokument zu erhalten. Dann bekommen Sie Ihre Zeugnisbewertung nicht als PDF. Teilen Sie uns bitte per Post oder E-Mail Ihre Postadresse mit und wie viele Hochschulabschlüsse Sie bewerten lassen möchten. Wir schicken Ihnen die Informationen zur Antragstellung postalisch zu.
Nein, eine nachträgliche Digitalisierung ist nicht möglich. Zeugnisbewertungen, die noch auf Papier erstellt wurden, bleiben weiterhin gültig. Wenn Sie trotzdem eine digitale Zeugnisbewertung wünschen, können Sie für Ihren Hochschulabschluss einen neuen Antrag stellen.
- Es erfolgt eine neue Bewertung Ihres Hochschulabschlusses.
- Alle Dokumente müssen Sie erneut einreichen.
- Es wird eine Gebühr von 104 Euro fällig.
- Die neue Zeugnisbewertung erhalten Sie als digitales Dokument.
Die Zeugnisbewertung lässt sich jederzeit verifizieren: von Ihnen selbst, von Behörden, Hochschulen oder von Arbeitgebenden. Das funktioniert schnell und einfach über das Digitale Siegel, das Sie auf Ihrer Zeugnisbewertung finden. Mit diesem Siegel können Sie prüfen, ob die vorliegende Zeugnisbewertung von der ZAB ausgestellt wurde und die wichtigsten Daten auslesen. Sie erhalten das Ergebnis direkt.
Bitte beachten Sie: Wer Zugang zum Digitalen Siegel hat, kann die hinterlegten Daten ansehen. Bewahren Sie Ihre Zeugnisbewertung und das visuelle Siegel sicher auf. Geben Sie sie nur an Stellen weiter, die sie benötigen.
Verifizierung der Zeugnisbewertung
Besuchen Sie die Webseite zab.kmk.org/de/validation. Der QR-Code, der rechts neben dem Digitalen Siegel abgebildet ist, leitet Sie ebenfalls dorthin. Dort können Sie die Zeugnisbewertung oder das Digitale Siegel als Datei hochladen oder mit Ihrer Kamera einscannen.
Hochladen
So laden Sie das Digitale Siegel hoch:
- Sie können die gesamte Zeugnisbewertung oder das Digitale Siegel hochladen.
- Klicken Sie dazu entweder auf den Button „Hochladen“ oder ziehen Sie die Datei per Drag&Drop in das dafür vorgesehene Feld.
Kamera benutzen
So scannen Sie das Digitale Siegel mit Ihrer Webcam oder der Kamera Ihres Mobilgeräts:
- Klicken Sie auf den Button „Kamera benutzen“.
- Sie müssen eventuell die Nutzung der Kamera erlauben. Wenn Sie mehrere Kameras haben, wählen Sie die Kamera aus, die Sie nutzen möchten.
- Halten Sie das Digitale Siegel nun in das vorgesehene Feld in der Kamera.
Wenn es sich um eine Zeugnisbewertung handelt, die von der ZAB ausgestellt wurden, werden Ihnen Daten aus der Zeugnisbewertung angezeigt. Diese Daten können Sie mit den Inhalten der Zeugnisbewertung abgleichen.
Ja, die Zeugnisbewertung ist auch ohne Unterschrift auf Papier gültig. Jede Zeugnisbewertung trägt eine digitale Signatur. Dabei handelt es sich um eine rechtsgültige elektronische Unterschrift. Sie finden die digitale Signatur in Ihrer Zeugnisbewertung am oberen Rand der Zeugnisbewertung. Hier steht die Angabe „zertifiziert durch“. Sie können die digitale Signatur mit Ihrem PDF-Programm anzeigen lassen.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für die Zeugnisbewertung beträgt
- 3 Monate bei einem regulären Antrag
- 2 Monate bei einer Zeugnisbewertung im beschleunigten Fachkräfteverfahren
- 2 Wochen bei einer Zeugnisbewertung für eine Blaue Karte EU
Wenn wir sehr viele Anträge erhalten, kann es sein, dass die Bearbeitung länger dauert. Den Bearbeitungsstand Ihrer Zeugnisbewertung können Sie jederzeit in Mein Bereich prüfen.
Wir können leider keine individuelle Auskunft darüber geben, wie lange die Bearbeitung Ihrer Zeugnisbewertung noch dauern wird.
Sie können den Bearbeitungsstand Ihrer Zeugnisbewertung jederzeit in Mein Bereich prüfen.
Loggen Sie sich in Ihrem Konto auf der ZAB-Website ein: Mein Bereich
Unter Meine Anträge finden Sie eine Übersicht über Ihre Zeugnisbewertungen. In der Spalte Status sehen Sie den aktuellen Bearbeitungsstand.
Nein, leider kann die Bearbeitungszeit nicht verkürzt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir keine Vorgänge beschleunigen oder einzelne Anträge vorziehen können. Wir bearbeiten jede Zeugnisbewertung so schnell wie möglich.
Sie helfen uns dabei, indem Sie auf telefonische und schriftliche Nachfragen verzichten. Den Bearbeitungsstand Ihrer Zeugnisbewertung können Sie jederzeit in Mein Bereich prüfen.
Dokumente
Machen Sie den Vorab-Check: Dort erhalten Sie eine Checkliste mit allen Dokumenten, die Sie für Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung einreichen müssen. So sind Sie auf den Online-Antrag optimal vorbereitet.
Im Online-Antrag wird jedes benötigte Dokument einzeln genannt. Sie können es direkt hochladen. So vergessen Sie kein notwendiges Dokument.
Ja, Sie müssen alle Dokumente einreichen, die in der Checkliste genannt werden.
Wenn Sie Dokumente nicht einreichen, verlängert sich die Bearbeitung Ihres Antrags. Die Bearbeitungszeit beginnt erst, wenn uns alle Dokumente vorliegen und die Gebühr vollständig auf dem Konto der ZAB eingegangen ist.
Loggen Sie sich in Ihrem Konto auf der ZAB-Website ein: Mein Bereich. Hier können Sie eine Nachricht an die ZAB senden und die Dokumente einreichen. Dafür gibt es diese Möglichkeiten:
Meine Nachrichten
Wenn uns für Ihre Zeugnisbewertung Dokumente fehlen, schreiben wir Ihnen eine Nachricht. Antworten Sie auf diese Nachricht oder erstellen Sie eine neue Nachricht. Bei einer neuen Nachricht wählen Sie als Betreff die Registriernummer für die Zeugnisbewertung, zu der die Dokumente gehören. In der Nachricht können Sie Dokumente hochladen. Das funktioniert genauso wie im Online-Antrag.
Meine Anträge
Unter Meine Anträge finden Sie eine Übersicht Ihrer gestellten Anträge auf Zeugnisbewertung. In der rechten Spalte Aktionen wählen Sie „Nachricht/Dokument an die ZAB senden“. Es öffnet sich eine Nachricht. In dieser Nachricht können Sie Dokumente hochladen. Der Dateiupload funktioniert genauso wie im Online-Antrag.
Nein, eine Beglaubigung oder eine Apostille für Ihre Dokumente sind nicht notwendig. Scannen Sie Ihre Dokumente einfach ein und laden Sie sie auf unserer Website hoch.
Sollten Zweifel an der Echtheit eines Dokuments bestehen, kontaktieren wir die Stelle, die es ausgestellt hat.
Ob Sie eine zusätzliche Übersetzung für ein Dokument einreichen müssen, erfahren Sie im Vorab-Check. Hier erhalten Sie eine Checkliste mit allen notwendigen Dokumenten. Im Online-Antrag erfahren Sie ebenfalls, ob eine Übersetzung notwendig ist.
Beachten Sie bitte: Die Bewertung findet immer auf der Grundlage originalsprachiger Dokumente bzw. von Dokumenten in der Amtssprache statt. Eine Übersetzung kann zusätzlich gefordert werden. Sie ersetzt aber nie das Dokument in der Originalsprache.
Klicken Sie auf den Button „Dateiupload“ oder ziehen Sie die Datei per Drag and Drop in das entsprechende Feld.
Bitte beachten Sie:
- Erstellen Sie für jedes Dokument ein einzelnes PDF. Fassen Sie mehrseitige Dokumente in einer Datei zusammen.
- Sie können nur PDF-Dokumente hochladen.
- Die maximale Größe für den Download beträgt 5 MB.
- Maximal 5 Dateien können hochgeladen werden.
- Die Dateien müssen unterschiedliche Dateinamen haben.
Wenn Sie ein Dokument hochladen, das diesen Bedingungen nicht entspricht, erhalten Sie eine Fehlermeldung.
Nutzen Sie einen Scanner, einen Kopierer mit Scanfunktion oder ein Mobilgerät mit einer entsprechenden App. Sie können auch einen Scan anfertigen lassen, zum Beispiel in einem Copyshop.
Beachten Sie bitte:
- Scannen Sie jedes Dokument einzeln ein und speichern es als eigene PDF-Datei.
- Scannen Sie alle Seiten des Dokuments vollständig mit Vorder- und Rückseite ein.
- Scannen Sie jede Seite vollständig ein, so dass alle Inhalte zu sehen sind.
- Achten Sie auf eine gute Lesbarkeit des Scans.
- Das PDF darf eine maximale Größe von 5 MB haben. Speichern Sie das PDF in einer niedrigeren Qualität, wenn es diese Größe überschreitet.
Nein, nur Sie selbst können Dokumente in Mein Bereich hochladen.
Hochschulen können Dokumente per E-Mail an diese Adresse senden: zabservice@kmk.org
Sie können Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung trotzdem stellen.
Wenn Sie ein Dokument oder mehrere Dokumente nicht einreichen können, weil Sie geflüchtet sind, geben Sie dies im entsprechenden Feld im Online-Antrag an.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag online über unsere Website. Reichen Sie alle Dokumente so ein, wie es im Online-Antrag angegeben ist. Bitte schicken Sie uns Ihren Antrag oder Ihre Dokumente nur dann per Post, wenn wir Sie direkt dazu auffordern. Beachten Sie bitte auch, dass die ZAB für unverlangt eingesandte Originaldokumente keine Haftung übernimmt.
Gebühren und Zahlung
Die Zeugnisbewertung kostet 208 Euro.
Eine Ersatzbescheinigung für eine bereits ausgestellte Zeugnisbewertung kostet 104 Euro.
Die Gebühren werden vom Land Berlin festgelegt: Verordnung über Gebühren bei der Prüfung von Berufsqualifikationen und von Bewertungen ausländischer Hochschulqualifikationen Die Gebührenverordnung wurde zuletzt im Juni 2024 angepasst.
Ihren Gebührenbescheid finden Sie sofort nach der Antragstellung als Nachricht in Mein Bereich.
Die Gebühr können Sie direkt nach der Antragstellung online bezahlen.
Sie können Sie zwischen folgenden Zahlungsmöglichkeiten wählen:
- PayPal
- Kreditkarte (VISA oder Mastercard)
- Banküberweisung (nur im SEPA-Raum)
Die Online-Zahlung per PayPal oder Kreditkarte erfolgt über das Portal ePayBL. Von dort aus werden Sie zu PayPal oder Ihrem Kreditkartenanbieter weitergeleitet.
Die Zahlung per Banküberweisung ist nur von einem Konto innerhalb des SEPA-Raums möglich. Alle Angaben, die Sie für die Überweisung benötigen, finden Sie in Ihrem Gebührenbescheid.
Die Zahlungsfrist beträgt 3 Wochen.
Wenn Sie die Gebühr nicht innerhalb der Frist bezahlen können, schreiben Sie uns eine Nachricht in Mein Bereich. Wir prüfen, ob eine Verlängerung der Zahlungsfrist möglich ist.
Beachten Sie bitte: Die Bearbeitung der Zeugnisbewertung beginnt nicht, bevor die Gebühr bei der ZAB eingegangen ist.
In einzelnen Fällen ist eine einmalige Verlängerung der Zahlungsfrist möglich. Schreiben Sie uns dazu eine Nachricht in Mein Bereich.
Beachten Sie bitte: Die Bearbeitung beginnt nicht, bevor wir die vollständige Gebühr erhalten haben. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verlängert sich bei einer Verlängerung der Zahlungsfrist.
Nein, eine Befreiung von der Gebühr ist nicht möglich.
Es gibt Möglichkeiten zur finanziellen Förderung der Zeugnisbewertung. Mehr dazu finden Sie in den FAQ zum Thema Förderung unter „Förderung".
Nein, eine Zahlung in Raten ist nicht möglich.
Ja, eine andere Person kann die Gebühr bezahlen.
Bei einer Zahlung per Banküberweisung muss im Verwendungszweck der vollständige Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers (Vorname und Nachname) und die Nummer des Antrags angeben werden. Nur so können wir die Zahlung zuordnen.
Bei einer Zahlung per Kreditkarte oder PayPal müssen Sie nichts beachten.
Wenn wir Ihre Zahlung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Nachricht in Mein Bereich.
Wenn wir nicht die vollständige Gebühr erhalten, senden wir Ihnen eine Nachricht mit einer Nachforderung.
Es ist möglich, dass Ihre Bank Gebühren für die Überweisung erhebt und sie vom überwiesenen Betrag abzieht. So geht nicht die vollständige Gebühr bei der ZAB ein. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank, ob Transaktions- oder Bankgebühren für Ihre Überweisung an die ZAB anfallen.
Wenn Sie einen höheren Betrag zahlen als im Gebührenbescheid angegeben ist, erstatten wir Ihnen die Differenz zurück. Wir nutzen dafür den von Ihnen gewählten Zahlungsweg.
Bei sehr kleinen Beträgen überweisen wir die Differenz nur dann zurück, wenn die Person, die den Antrag gestellt hat, uns dazu auffordert (Geringfügigkeit gemäß Anlage Nr. 2.6 zu § 59 LHO Berlin).
Wenn die Gebühren doppelt bezahlt wurden, zum Beispiel von Ihnen und von der Agentur für Arbeit, überweisen wir die doppelt gezahlte Gebühr automatisch auf das private Konto zurück.
epayBL
ePayBL ist eine digitale Plattform zur Zahlung von Gebühren in der öffentlichen Verwaltung. ePayBL stellt eine sichere Verbindung zu Ihrem Kreditkartenanbieter oder zu PayPal her.
Der Name ePayBL steht für ePayment-Bund-Länder.
Nach der Antragstellung können Sie die Gebühren für Ihre Zeugnisbewertung direkt online zahlen. Wählen Sie dazu auf der Antragsseite Ihre bevorzugte Zahlungsart aus. Sie gelangen zu ePayBL. Von hier aus ist die sichere Online-Zahlung bei Ihrem gewohnten Anbieter schnell und einfach möglich.
PayPal
Sie werden auf die PayPal-Website weitergeleitet. Melden Sie sich wie gewohnt in Ihrem PayPal-Konto an. Bestätigen Sie die Zahlung und folgen Sie den weiteren Anweisungen.
Kreditkarte
Für die Zahlung per Kreditkarte sind die üblichen Angaben notwendig.
- Art der Kreditkarte (VISA oder Mastercard)
- Kreditkartennummer
- Gültigkeitsdatum
- 3-stellige Sicherheitsnummer auf der Rückseite der Karte
Folgen Sie den Anweisungen. Möglicherweise werden Sie auf die Website Ihres Kreditkarteninstituts weitergeleitet, um Ihre Zahlung dort zu bestätigen.
Wenn die Zahlung auf dem Konto der ZAB eingegangen ist, erhalten Sie eine Bestätigung in Ihrem Postfach in Mein Bereich.
Förderung
Sind Sie Kundin oder Kunde beim Jobcenter oder bei der Arbeitsagentur? Fragen Sie dort nach, ob eine Förderung möglich ist.
Sie können einen Anerkennungszuschuss durch die Bundesregierung beantragen. Dabei hilft Ihnen die Beratungsstelle des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung (IQ)" in Ihrer Nähe.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Anerkennung in Deutschland und im Flyer zum Anerkennungszuschuss des BMBF.
Füllen Sie die Abtretungserklärung selbst aus und schicken sie ans Jobcenter zurück:
- Warten Sie, bis Sie Ihren Gebührenbescheid von der ZAB erhalten haben.
- Tragen Sie die Kontoverbindung der ZAB in die Abtretungserklärung ein.
- Schicken Sie die unterschriebene Abtretungserklärung an Ihr Jobcenter.
Stornierung
Nein, laut Gebührenverordnung müssen wir einen Teil der Gebühr einbehalten. Das ist in der Berufsqualifikationsprüfungsgebührenverordnung des Landes Berlin festgelegt. Welchen Anteil der Gebühr Sie zurückerhalten, hängt vom Bearbeitungsstand der Zeugnisbewertung ab.
Wir erstatten Ihnen den Betrag innerhalb von 6 Wochen zurück. Wir verwenden die von Ihnen ursprünglich gewählte Zahlungsmethode.
Informationen zu Ihrer Stornierung erhalten Sie per Nachricht in Mein Bereich.
Die Rückerstattung erhalten Sie innerhalb von 6 Wochen.
Informationen zu Ihrer Stornierung erhalten Sie per Nachricht in Mein Bereich.
BundID
Das BundID-Konto wird auch BundID genannt. Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) stellt die BundID zur Verfügung.
Mit der BundID weisen Sie online Ihre Identität nach – so wie mit einem Ausweis, wenn Sie eine Behörde besuchen. In Ihrem BundID-Konto sind Ihre persönlichen Daten hinterlegt. So können Sie digitale Verwaltungsleistungen nutzen und sich online bei deutschen Behörden identifizieren und Anträge stellen.
Die BundID ermöglicht es, Anträge bei deutschen Behörden zu stellen. Um einen Antrag bei der ZAB zu stellen, müssen Sie sich immer über Ihre BundID anmelden. Ihr persönliches Konto auf der ZAB-Website ist mit Ihrer BundID verknüpft. Sie können sich nur mit Ihrer BundID in Mein Bereich einloggen.
Auf der Website von BundID können Sie ein Konto erstellen.
Um eine Zeugnisbewertung zu beantragen, reicht die Option „Benutzername & Passwort“ aus.
So gehen Sie vor:
- Wählen Sie die Option „Benutzername & Passwort“. Folgen Sie den Schritten zur Kontoerstellung.
- Vergeben Sie einen Benutzernamen und ein Passwort. Damit haben Sie Ihr BundID-Konto erstellt. Sie sind automatisch auf der BundID-Webseite angemeldet.
- Sie erhalten eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Klicken Sie auf diesen Link. So bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse. Damit ist die Einrichtung Ihres Kontos abgeschlossen.
Auf der Website von BundID finden Sie eine ausführliche Anleitung zur Kontoerstellung.
Bei Problemen bei der Anmeldung hilft Ihnen das Service-Team von BundID weiter:
Nachricht schreiben: Kontaktformular
Telefon: +49 (0)361 6063080
Ja, Sie können mit jeder Staatsbürgerschaft ein BundID-Konto erstellen und sich auf der ZAB-Website anmelden. Die Option Benutzername & Passwort reicht hierfür aus. Sie brauchen nur eine gültige E-Mail-Adresse.
BundID wird vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) zur Verfügung gestellt. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Ihren Daten hat höchste Priorität. Mehr erfahren Sie in der Datenschutzerklärung der BundID.
Sie haben schon ein BundID-Konto? Mit Ihrem BundID-Konto können Sie sich auf der Website der ZAB anmelden und Ihr persönliches Konto erstellen.
- Wählen Sie in Mein Bereich den Punkt „Anmelden“.
- Wählen Sie „Weiter mit dem BundID-Konto“. Sie werden zur BundID-Website weitergeleitet. Hier melden Sie sich mit ihren BundID-Daten an.
- Sie werden automatisch auf die Website der ZAB zurückgeleitet und können die Registrierung Ihres Nutzerkontos abschließen.
Jedes Mal, wenn Sie auf der ZAB-Website Ihren persönlichen Bereich nutzen möchten, müssen Sie sich auf diesem Weg mit der BundID anmelden.
Wenn Sie Ihre Login-Daten vergessen haben, können Sie in der Anmeldemaske auf BundID ein neues Passwort anfordern.
Wenn Sie das BundID-Konto löschen, mit dem Sie Ihren Antrag bei der ZAB gestellt haben, können Sie sich nicht mehr in Mein Bereich auf der ZAB-Website einloggen.
Sie verlieren dann den Zugang zu Ihrem Postfach mit allen Nachrichten und Dokumenten – auch zu Ihrer Zeugnisbewertung.
Wenn Sie Ihr BundID-Konto löschen, speichern Sie sich unbedingt vorher alle Dokumente ab, die Sie später noch benötigen.
Blaue Karte EU
Hier finden Sie unsere Informationen zur Zeugnisbewertung für den Antrag auf eine Blaue Karte EU.
Die Blaue Karte EU beantragen Sie bei der Ausländerbehörde. Die zuständige Ausländerbehörde für Ihren Wohnort in Deutschland finden Sie auf dieser Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Informationen zur Blauen Karte EU finden Sie auf dieser Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Chancenkarte
Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel für Fachkräfte, die aus einem Staat außerhalb der EU/ EWR oder der Schweiz kommen. Sie verbessern mit der Chancenkarte ihre Möglichkeiten, eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland zu finden. Die Chancenkarte ist durch das Aufenthaltsgesetz in § 20a AufenthG geregelt.
Informationen zur Chancenkarte finden Sie auf dem Portal Make-it-in-Germany: Chancenkarte zur Jobsuche
Wenden Sie sich mit allen Fragen zum Antrag auf eine Chancenkarte an die Deutsche Botschaft oder die für Sie zuständige Ausländerbehörde. Die ZAB ist für die Chancenkarte nicht zuständig.
Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags kann nicht verkürzt werden, wenn Sie eine Chancenkarte beantragt haben oder beantragen möchten.
Sie finden auf der Website Make-it-in-Germany den Self-Check Chancenkarte. Damit erhalten Sie eine unverbindliche Einschätzung, ob Sie eine Chancenkarte erhalten können.
Es ist möglich, dass Sie einen Nachweis für Ihre berufliche Qualifikation vorlegen müssen, wenn Sie eine Chancenkarte beantragen möchten. Je nachdem, welche Qualifikation sie haben, sind unterschiedliche Nachweise geeignet.
Hochschulabschluss: anabin oder Zeugnisbewertung
Wenn Sie einen Nachweis für einen ausländischen Hochschulabschluss brauchen, haben Sie diese Optionen:
In anabin finden Sie Informationen zu ausländischen Hochschulen, Abschlüssen und Studienfächern. Suchen Sie nach der Hochschule (Institutionen), dem Abschlusstypen (Hochschulabschlüsse > Suchen nach Abschlusstypen) und dem Studienfach (Hochschulabschlüsse > Suchen nach Abschlüssen).
Ein Erklärvideo von Make-it-in-Germany zur Nutzung von anabin finden Sie auf YouTube: Erklärvideo
Die Datenbank anabin wird laufend aktualisiert, erhält aber nicht jede ausländische Hochschule und nicht jeden ausländischen Abschluss. Ob die Informationen in anabin ausreichend sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle (Deutsche Botschaft oder Ausländerbehörde).
Wenn die Informationen in anabin nicht ausreichen, können Sie bei der ZAB eine individuelle Zeugnisbewertung beantragen. Mit einer Zeugnisbewertung für Ihren Hochschulabschluss können Sie eine Chancenkarte beantragen.
Berufsabschluss: Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)
Wenn Sie einen ausländischen Berufsabschluss haben und aus einem Drittstaat kommen, können Sie bei der ZAB eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation beantragen. Die ZAB prüft und bestätigt, ob bestimmte Kriterien für die Chancenkarte erfüllt sind. Sie können die DAB bei der Beantragung der Chancenkarte als Nachweis für Ihren Berufsabschluss nutzen.
Wenn Sie aus der EU/ EWR oder der Schweiz kommen, brauchen Sie die Chancenkarte nicht. Sie erhalten von der ZAB daher auch keine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation.