Reglementierte und nicht reglementierte Berufe

Erfahren Sie mehr zu reglementierten Berufen, Bewertung und Anerkennung.

Was ist ein nicht reglementierter Beruf?

Bei einem nicht reglementierten Beruf gibt es keine gesetzlichen Vorschriften zur Berufsausübung. Sie können sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben oder sich selbstständig machen. Die meisten Berufe sind in Deutschland nicht reglementiert.
 

Beispiele für nicht reglementierte Berufe
  • Betriebswirtin oder Betriebswirt
  • Biologin oder Biologe
  • Informatikerin oder Informatiker


Die Zeugnisbewertung ist das richtige Dokument, wenn Sie in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten. Als einzige behördliche Bescheinigung im Bereich der nicht reglementierten akademischen Berufe kann sie für den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt von Vorteil sein.

Die Zeugnisbewertung beantragen Sie bei der ZAB.

Was ist ein reglementierter Beruf?

Für reglementierte Berufe gibt es gesetzliche Regeln zur Berufsausübung. Wenn Sie in einem solchen Beruf arbeiten möchten, brauchen Sie eine berufliche Anerkennung für Ihren ausländischen Hochschulabschluss oder Berufsabschluss.
 

Beispiele für reglementierte Berufe
  • Arzt oder Ärztin
  • Erzieher oder Erzieherin
  • Lehrer oder Lehrerin


In reglementierten Berufen benötigen Sie immer auch eine Anerkennung, um auf dem deutschen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die vorgeschriebenen Qualifikationen und Kenntnisse vorhanden sind.

Wenden Sie sich für eine Anerkennung an die für Sie zuständige Anerkennungsbehörde.

Ist mein Beruf reglementiert oder nicht reglementiert?

Ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungs-Finder der Bundesregierung.

Weitere Informationen

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Sie möchten mehr über Anerkennung erfahren? Besuchen Sie das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Mehr zur Anerkennung

Informationen zum Arbeitsvisum

Benötigen Sie ein Arbeitsvisum? Besuchen Sie das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.

Mehr zum Arbeitsvisum