Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Fachkräften aus dem Ausland helfen, schneller ein Visum für die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erhalten. Dazu werden Verwaltungsleistungen beschleunigt. Auch die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation kann im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz beantragt werden.

Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation im beschleunigten Fachkräfteverfahren

Die Bearbeitungsfrist beträgt 2 Monate, wenn die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt wird. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann nur von einer Ausländerbehörde eingeleitet werden.

Informationen für

Mehr zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (§81 a AufenthG)

Weitere Informationen finden Sie auf Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.