Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll Fachkräften aus dem Ausland helfen, schneller ein Visum für die Arbeitsaufnahme in Deutschland zu erhalten. Dazu werden Verwaltungsleistungen beschleunigt. Auch die Zeugnisbewertung kann im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz beantragt werden.
Zeugnisbewertung im beschleunigten Fachkräfteverfahren
Die Bearbeitungsfrist beträgt 2 Monate, wenn die Zeugnisbewertung im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragt wird. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kann nur von einer Ausländerbehörde eingeleitet werden.
Informationen für
Die ZAB unterstützt Ausländerbehörden bei der Prüfung der Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Vergleichbarkeit prüfen: So gehen Sie vor
Datenbank anabin
Die Vergleichbarkeit eines Hochschulabschlusses können Sie mithilfe unserer Datenbank anabin feststellen. Sind der Abschluss und die Hochschule, an der er erworben wurde, mit der erforderlichen Bewertung gelistet, gilt der Abschluss als vergleichbar. Dann wird keine Zeugnisbewertung benötigt. Weitere Informationen finden Sie in den Anwendungshinweisen des BMI.
Zeugnisbewertung
Ist der gesuchte Abschluss oder die Hochschule in anabin nicht aufgeführt, muss die Fachkraft eine Zeugnisbewertung beantragen. Die ZAB prüft die Vergleichbarkeit der Qualifikation individuell.
Bitte beachten Sie: Bei reglementierten Berufen ist eine Anerkennung durch die zuständige Anerkennungsstelle notwendig. Im Anerkennungs-Finder der Bundesregierung finden sich Informationen zu Verfahren und Zuständigkeiten.
Zeugnisbewertung im beschleunigten Fachkräfteverfahren beantragen
- Antragstellung: Die Fachkraft stellt online einen Antrag auf Zeugnisbewertung bei der ZAB. Es werden je nach Herkunftsland des Abschlusses unterschiedliche Dokumente für den Antrag benötigt.
- Formular: Die Ausländerbehörde sendet der ZAB ein Formular für den Antrag per E-Mail. Es enthält die Kontaktdaten der Ausländerbehörde sowie die Bestätigung der benötigten Vollmachten.
Nach der Antragstellung: So geht es weiter
- Die Eingangsbestätigung und den Gebührenbescheid erhält die Person, die den Antrag stellt.
- Die Vollständigkeit der Unterlagen wird innerhalb von 2 Wochen bestätigt oder es erfolgt eine Nachforderung.
- Die Bearbeitungsfrist beginnt, sobald die Unterlagen der ZAB vollständig vorliegen und die Zahlung eingegangen ist.
- Die Kommunikation erfolgt per Nachricht an die antragstellende Person.
- Nach Ausstellung der Zeugnisbewertung steht das Dokument als PDF zum Download zur Verfügung.
Sie haben ein Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland?
Sie sind eine Fachkraft aus dem Ausland und haben ein Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland oder einen Arbeitsvertrag?
Damit Sie schneller nach Deutschland einreisen und Ihre Arbeit beginnen können, kann Ihre neue Arbeitgeberin oder Ihr neuer Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei einer Ausländerbehörde beantragen.
Sie haben Fragen zum Arbeiten und Leben in Deutschland?
Wenden Sie sich bei allen Fragen zur Einwanderung an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung und die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland.
Das Portal der Bundesregierung Make-it-in-Germany bietet Fachkräften und Arbeitgebenden ausführliche Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren und zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG).
Sie möchten eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen?
Sie möchten eine Fachkraft aus dem Ausland beschäftigen und das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beantragen?
Die zuständige Stelle für Ihr Bundesland finden Sie auf dem Portal Make it in Germany.
Ausführliche Informationen zur Beschäftigung ausländischer Fachkräfte finden Sie auf dem Informationsportal des BMBF Unternehmen Berufsanerkennung.
Einen schnellen Überblick bietet die Kurzinformation zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesagentur für Arbeit.
Mehr zum beschleunigten Fachkräfteverfahren (§81 a AufenthG)
Weitere Informationen finden Sie auf Make it in Germany, dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.