Gebühren und Zahlung
Wie viel kostet die Zeugnisbewertung? Wie kann ich bezahlen? Kann ich eine finanzielle Förderung erhalten? Welche Gebühren fallen bei einer Stornierung an? Alles zu den Themen Gebühren, Zahlung und Förderung erfahren Sie hier.
Gebühr für die Zeugnisbewertung
Die Zeugnisbewertung kostet 208 Euro.
Die Gebühren werden vom Land Berlin festgelegt: Verordnung über Gebühren bei der Prüfung von Berufsqualifikationen und von Bewertungen ausländischer Hochschulqualifikationen Die Gebührenverordnung wurde zuletzt im Juni 2024 angepasst.
Zahlung
Sie können direkt im Anschluss an die Antragstellung die Gebühr online bezahlen. Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit allen Informationen zur Zahlung.
Zahlungsfrist
Die Zahlungsfrist für die Zeugnisbewertung beträgt regulär 3 Wochen.
Wenn Sie die Gebühr nicht innerhalb der Frist bezahlen können, schreiben Sie uns eine Nachricht in Mein Bereich. Die Bearbeitung Ihres Antrags beginnt allerdings erst, wenn die Gebühr bei der ZAB eingegangen ist.
Zahlungsmöglichkeiten
Als Zahlungsmöglichkeiten bieten wir an: PayPal, Kreditkarte (Mastercard oder VISA) oder SEPA-Überweisung.
Die Online-Zahlung erfolgt über ePayBL, die Bezahlplattform "ePayment Bund-Länder" für digitale Verwaltungsleistungen. Der Vorteil für Sie: Die Zahlung ist schnell, einfach und sicher.
Finanzielle Förderung
Es gibt Möglichkeiten, eine finanzielle Förderung für die Zeugnisbewertung zu erhalten. Sie müssen die Förderung beantragen, bevor Sie Ihren Antrag auf Zeugnisbewertung stellen.
Informationen zur finanziellen Förderung finden Sie auf dem Anerkennungsportal der Bundesregierung:
Gebühren bei Stornierung
Bei der Stornierung eines Antrags auf Zeugnisbewertung müssen wir laut Gebührenverordnung einen Teil der gezahlten Gebühr einbehalten. Den Restbetrag erstatten wir Ihnen zurück.
Sie stornieren Ihren Antrag
Sie können Ihren Antrag stornieren, solange die Zeugnisbewertung noch nicht zum Download bereitsteht. Abhängig vom Bearbeitungsstand werden bis zu 50 Prozent der Gebühr fällig. Wenn Sie Ihren Antrag stornieren möchten, schreiben Sie uns eine Nachricht in Mein Bereich.
Die ZAB storniert Ihren Antrag
Es ist möglich, dass wir für Ihren Abschluss keine Zeugnisbewertung ausstellen können: zum Beispiel, wenn Ihre Hochschule oder Ihr Studiengang zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht anerkannt waren oder wenn Sie nachgeforderte Dokumente nicht nachreichen. Wir behalten in diesem Fall bis zu 50 Prozent der Gebühr ein.
Gebühr für eine Ersatzbescheinigung
Die erneute Ausfertigung einer bereits ausgestellten Zeugnisbewertung kostet 104 Euro.
Mit Ihrer BundID können Sie sich auf unserer Website einloggen und Ihre Zeugnisbewertung so oft wie Sie möchten herunterladen. Eine Ersatzbescheinigung brauchen Sie nur dann, wenn Ihre digitale Zeugnisbewertung verlorengegangen ist und Sie keinen Zugang mehr zu Ihrem BundID-Konto haben.
Häufige Fragen (FAQ)
Weitere häufige Fragen zum Thema Gebühren und Zahlung finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Ihren Gebührenbescheid finden Sie sofort nach der Antragstellung als Nachricht in Mein Bereich.
Die Gebühr können Sie direkt nach der Antragstellung online bezahlen.
In einzelnen Fällen ist eine einmalige Verlängerung der Zahlungsfrist möglich. Schreiben Sie uns dazu eine Nachricht in Mein Bereich.
Beachten Sie bitte: Die Bearbeitung beginnt nicht, bevor wir die vollständige Gebühr erhalten haben. Die Bearbeitungszeit Ihres Antrags verlängert sich bei einer Verlängerung der Zahlungsfrist.
Ja, eine andere Person kann die Gebühr bezahlen.
Bei einer Zahlung per Banküberweisung muss im Verwendungszweck der vollständige Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers (Vorname und Nachname) und die Nummer des Antrags angeben werden. Nur so können wir die Zahlung zuordnen.
Bei einer Zahlung per Kreditkarte oder PayPal müssen Sie nichts beachten.
Wenn wir Ihre Zahlung erhalten haben, senden wir Ihnen eine Nachricht in Mein Bereich.