Ist die Zeugnisbewertung für mich das richtige Dokument?
Leben, lernen, arbeiten – je nachdem, was Sie in Deutschland machen möchten, kann eine Zeugnisbewertung für Ihren ausländischen Hochschulabschluss notwendig oder nützlich sein. Sie ist aber nicht für alle Ziele das richtige Dokument. Hier erfahren Sie, für welche Ziele sich die Zeugnisbewertung eignet und an welche weiteren Stellen Sie sich wenden können.
Was ist Ihr Ziel?
Lesen Sie im passenden Abschnitt weiter.
Arbeiten in Deutschland
Ich habe ein Studium an einer Hochschule im Ausland abgeschlossen und möchte in Deutschland arbeiten.
in einem nicht reglementierten Beruf
Sie möchten in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten? Dann können Sie sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Nutzen Sie Ihre Zeugnisbewertung als Nachweis bei Behörden, Botschaften und bei Bewerbungen.
Die Zeugnisbewertung bestätigt offiziell die Vergleichbarkeit Ihres Hochschulabschlusses mit einem deutschen Bildungsabschluss.
in einem reglementierten Beruf
Sie müssen bestimmte Berufsqualifikationen nachweisen, um in einem reglementierten Beruf zu arbeiten. Dafür brauchen Sie die berufliche Anerkennung aus dem Bundesland, in dem Sie arbeiten werden.
Sie können eine Zeugnisbewertung beantragen, aber sie ist kein Ersatz für die berufliche Anerkennung.
Studieren
Ich möchte in Deutschland studieren.
Wenden Sie sich direkt an die Hochschule, an der Sie studieren möchten. Dort erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie sich bewerben können.
Weitere Informationen bietet der Hochschulkompass.
Ausbildung
Ich möchte in Deutschland eine Ausbildung machen.
Sie brauchen eine Anerkennung für Ihren Schulabschluss.
Anerkennungsstellen für Schulabschlüsse aus dem Ausland finden Sie in anabin.
Gradführung
Ich möchte wissen, wie ich meinen akademischen Grad in Deutschland führen kann.
Die Führung ausländischer Hochschulgrade ist in den Landeshochschulgesetzen geregelt. Auskünfte hierzu erteilen die Wissenschaftsministerien der Länder.
Hier haben wir weitere Informationen zur Gradführung für Sie zusammengestellt.
Visum oder Aufenthaltstitel
Ich möchte ein Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen.
Sie müssen bei der Botschaft, dem Konsulat oder der Ausländerbehörde nachweisen, dass Ihr Hochschulabschluss mit einem deutschen Bildungsabschluss vergleichbar ist? Dieser Nachweis ist mit einer Zeugnisbewertung möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Make it in Germany.
Häufige Fragen (FAQ)
Weitere häufige Fragen finden Sie auf unserer FAQ-Seite.
Die Zeugnisbewertung ist in Deutschland keine grundsätzliche Voraussetzung, um in einem bestimmten Beruf zu arbeiten.
- In den meisten Berufen können Sie sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Eine Zeugnisbewertung ist freiwillig, sie kann aber bei der Bewerbung von Vorteil sein.
- Es ist möglich, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Bewerbung eine Zeugnisbewertung verlangen.
- In reglementierten Berufen müssen Sie bestimmte Fähigkeiten und Kenntnisse nachweisen. Diese sind gesetzlich festgelegt. Sie benötigen immer auch eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation – auch dann, wenn Sie zusätzlich eine Zeugnisbewertung besitzen.
Für einen Antrag auf ein Arbeitsvisum brauchen Sie einen aussagekräftigen Nachweis für Ihre berufliche Qualifikation. Die Zeugnisbewertung ist ein geeigneter Nachweis für ein anerkanntes Hochschulstudium.
Informationen zum Antrag auf ein Arbeitsvisum finden Sie auf der Website der zuständigen deutschen Auslandsvertretung: Auslandsvertretung finden
Jede Hochschule entscheidet selbst über die Voraussetzungen für eine Bewerbung um einen Studienplatz. Es ist möglich, dass die Hochschule eine Zeugnisbewertung verlangt.
Informieren Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Wenn Sie mit Ihrem Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf arbeiten möchten, können Sie sich direkt auf dem deutschen Arbeitsmarkt bewerben. Die Zeugnisbewertung kann dabei von Vorteil sein.
In manchen Fällen ist die Zeugnisbewertung für die Bewerbung notwendig:
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entscheiden selbst, welche Voraussetzungen Sie bei der Bewerbung erfüllen müssen. Es ist möglich, dass sie eine Zeugnisbewertung verlangen.
- Im öffentlichen Dienst wird bei Bewerbungen häufig eine Zeugnisbewertung verlangt.
Wenn Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten möchten, brauchen Sie immer auch eine Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation. Eine Zeugnisbewertung reicht nicht aus.